Covid-19: Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende ausgedient

Kanton Zürich muss zum alten Entschädigungsmodell zurückkehren

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wollte schnellere Auszahlungen, einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und weniger Bürokratie erreichen. Der Bundesrat spricht sich nun mit der Änderung der Covid-19-Verordnung vom 31.3.2021 gegen die vereinfachte Praxis aus. Diese kann der Kanton Zürich folglich nur für den Entschädigungszeitraum von November 2020 bis Ende Januar 2021 anwenden. Danach gilt wieder das alte Verfahren.

Die Eingabefrist für den Entschädigungszeitraum für die Monate November, Dezember und Januar ist abgelaufen. Für den zweiten Entschädigungszeitraum von Februar, März und April 2021 ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr anwendbar. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich.

Vergleiche dazu die Medienmitteilung des Regierungsrates vom 31.3.2021 (siehe unten).


Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 31.3.2021

Der Bundesrat übergeht die Bedürfnisse der Kulturkantone

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende sorgt für einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und verursacht deutlich weniger administrativen Aufwand. Entsprechend enttäuscht ist der Kanton Zürich, dass der Bundesrat eine Fortsetzung des Zürcher Wegs mit seinem heutigen Entscheid verunmöglicht.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Covid-19-Verordnung Kultur beschlossen. Er hat es dabei aber verpasst, auf die Bedürfnisse der Zentrumskantone einzugehen, wo der Grossteil der Schweizer Kulturschaffenden lebt. Mit seinem heutigen Entscheid verunmöglicht der Bundesrat bedürfnisgerechte und unbürokratische Unterstützungsmodelle, obwohl es solche gäbe und das Covid-19-Gesetz sie zulassen würde. Der Kanton Zürich ist entsprechend enttäuscht. Das Bundesmodell zur finanziellen Hilfe für Kulturschaffende bewährt sich in der Praxis nur bedingt.  Es verursacht unnötig grossen administrativen Aufwand und berücksichtigt die reale Erwerbssituation vieler Kulturschaffender nicht.

Das im Kanton Zürich für die Monate November 2020 bis Januar 2021 angewendete Modell einer pauschalisierten Entschädigung von Ertragsausfällen bewährt sich. Es schafft einen guten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Kultursparten. Das Ziel einer ausgeglichenen und bedürfnisgerechten finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wird nach dem Zürcher Modell also besser erreicht als gemäss Bundesvorgabe. Eine provisorische Auswertung von aktuellen Zürcher Zahlen macht das deutlich: Während bei einer Entschädigung gemäss Bundesvorgaben nur gerade 2 Prozent der Unterstützungsgelder zu bildenden Künstlerinnen und Künstlern fliessen, sind es gemäss Zürcher Modell 24 Prozent. Demgegenüber sinkt der Anteil der Unterstützungsgelder, der der Sparte Musik zufliesst, von 65 auf 43 Prozent.

Dazu kommt der deutlich geringere administrative Aufwand im Zürcher Modell: Während die Beurteilung eines Gesuchs nach Vorgaben des Bundes bis zu fünf Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, lässt sich ein Gesuch nach dem Zürcher Modell in der Regel in einer Stunde prüfen.

Rückkehr zu mehr Bürokratie

Wie in anderen Bereichen auch finanzieren der Bund und die Kantone den Ausgleich für die pandemiebedingten Einschränkungen gemeinsam zu gleichen Teilen. Für den Kanton Zürich war darum früh klar, dass er die finanziellen Entschädigungen für die nächste Phase der Pandemie nicht allein, sondern nur gemeinsam mit dem Bund finanzieren wird. Er ist darum gezwungen, die Anwendung des pauschalisierten Modelles abzubrechen, den erfolgreichen Weg zu verlassen und auf das Bundesmodell umzuschwenken. In einem ersten Schritt wird er die zur Bearbeitung der Gesuche notwendigen personellen Ressourcen aufbauen.

Kanton Zürich arbeitet an Verbesserungen mit

Die anhaltend schwierige Situation ist für viele Kulturschaffende existenzbedrohend. Obwohl das bisherige Bundesmodell darauf keine befriedigende Antwort gibt, hält der Bundesrat daran fest. «Wir sind über den Entscheid aus Bern enttäuscht. Er missachtet die besondere Situation der Zentrumskantone mit der hohen Anzahl an Gesuchen. Es geht nun aber darum, das Bundesmodell wenigstens so weit zu verbessern, wie es innerhalb der Vorgaben möglich ist», meint Kulturministerin Jacqueline Fehr. Sie hat deshalb beim Bundesamt für Kultur eine Arbeitsgruppe angeregt, die das Bundesmodell mit den Erfahrungen der Kantone nochmals auf Vereinfachungen und Verbesserungen hin überprüft. Die erste Sitzung findet nach Ostern statt.

 

 

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