Newsletter 7/2020

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir informieren Sie über Folgendes:

  1. Covid: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute die Bestimmungen für Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober festgelegt.
  2. Covid: Erinnerung – Frist zur Einreichung von Gesuchen für Ausfallentschädigungen sowie Finanzhilfen für Kulturschaffende endet am 20. September 2020.
  3. Das für die öffentliche Kulturförderung entscheidende Lotteriefondsgesetz kommt demnächst zur Abstimmung im Kantonsrat.
  4. Der Konsolidierte Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons für die Jahre 2021 bis 2024 liegt vor.
  5. Und in eigener Sache: Ein kleines Restkontingent unserer Kulturtaschen ist noch verfügbar.

Bis bald!

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

1. Covid: Regierungsrat hat Bedingungen für Grossveranstaltungen festgelegt.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, dass ab 1. Oktober 2020 Grossveranstaltungen auch im Kanton Zürich wieder möglich sein sollen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Erforderlich ist das Einreichen eines Gesuchs 20 Tage vor der Veranstaltung sowohl beim Kanton als auch bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfinden werden soll. Weiterlesen >>>

2. Covid: Eingabefristen für Finanzhilfen enden am
20. September 2020.
Gesuche für Ausfallentschädigungen (nicht rückzahlbare Finanzhilfen) für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Berücksichtigt werden Gesuche, wenn der geltend gemachte Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist und der Entscheid zur Nichtdurchführung vor dem 21. September 2020 erfolgt ist. Weiter zur Webseite des Kantons Zürich >>> 

Gesuche um Nothilfe für Kulturschaffende können ebenfalls noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Jetzt noch eintreffende Gesuche berücksichtigen die Monate August und September 2020. Weiter zu Suisseculture Sociale >>>

3. Lotteriefondsgesetz kurz vor Abstimmung.
Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat die Vorlage zum kantonalen Lotteriefondsgesetz des Regierungsrates besprochen und ihre Anträge am 20. August 2020 verabschiedet. Das Gesetz kommt demnächst im Kantonsrat zur Abstimmung. Unsere Stellungnahme erfolgt in Kürze.

4. KEF 2021 – 2024 veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat den Konsolidierten Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons Zürich für die Jahre 2021 bis 2024 veröffentlicht. Unter den Entwicklungsschwerpunkten im Bereich Kultur nennt er unter anderem weiterhin die Sicherung der Kulturfinanzierung mittels des von Pro Kultur Kanton Zürich vertretenen Zwei-Säulen-Modells (Budgetmittel und Lotteriefonds). Unsere Stellungnahme zur Finanzplanung des Regierungsrates erfolgt demnächst.

Hinweis in eigener Sache:

5. Kulturtaschen-Aktion – noch wenige Taschen vorrätig.
Es ist noch ein kleiner Restposten des Sonderkontingents für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich vorrätig (ca. 1000 Taschen). Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können die Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Infos zur Kulturtaschen-Aktion >>>

Bedingungen für Grossveranstaltungen im Kanton Zürich festgelegt

Grossveranstaltungen ab 1. Oktober 2020 unter Auflagen möglich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 3. September die kantonalen Zuständigkeiten betreffend Grossveranstaltungen festgelegt und das Vorgehen für den Bewilligungsprozess bestimmt. Grundsätzlich sollen solche Veranstaltungen ermöglicht werden, solange es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Ein Merkblatt für die Veranstalter ist ab sofort online verfügbar.

Merkblatt lesen >>>

Auf Beschluss des Bundesrates vom 12. August 2020 sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder erlaubt. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun die Bedingungen für den Kanton festgelegt.

Gesuch muss beim Kanton und der Gemeinde eingereicht werden
Wer eine Grossveranstaltung durchführen will, muss hierzu mindestens 20 Tage im Voraus ein Gesuch inkl. Schutzkonzept an zwei Stellen einreichen: zum einen bei der fachlich zuständigen Direktion und zum anderen in der Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen des vom Regierungsrat eingesetzten Sonderstabes Covid-19 bereitet den Entscheid vor. Besteht Uneinigkeit der Haltung der Arbeitsgruppe und der zuständigen Fachdirektion, entscheidet der Gesamtregierungsrat über die Bewilligung.

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Nichtdurchführung
Erfordert es die epidemiologische Lage oder werden Bestimmungen vom Veranstalter nicht eingehalten, kann die Bewilligung widerrufen werden. Muss in der Folge eine Veranstaltung abgesagt werden, so wird diese durch die öffentliche Hand nicht entschädigt.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 3.9.2020 >>>

Kultur-Tragtasche – jetzt mitmachen

Pro Kultur Kanton Zürich gestaltet Tragtaschen von Migros-Kulturprozent

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Kultur braucht Platz

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Gerne weisen wir Sie auf eine besondere Aktion von Pro Kultur Kanton Zürich hin, die wir in Zusammenarbeit mit dem Migros-Kulturprozent durchführen:

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Wir haben eine Kultur-Tragtasche zum Mitmachen gestaltet, die seit Montag, 17. August solange Vorrat in den Migros-Filialen im Kanton Zürich erhältlich ist. Wir laden die Bevölkerung ein, aus der Tasche ein persönliches Kunstwerk zu gestalten, Bilder davon in den sozialen Medien zu teilen und anschliessend zu verschenken. Selbstverständlich laden wir auch unsere Mitglieder ein, sich an der Aktion zu beteiligen.

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Sonderkontingent für Mitglieder
Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können diese Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben auch direkt gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zugelassen

Grossveranstaltungen unter Auflagen ab Oktober wieder möglich

Der Bundesrat will Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zulassen. In einer Mitteilung vom Mittwoch, 12. August schreibt die Landesregierung, dass jedoch strenge Schutzmassnahmen gelten sollen und auch die Kantone die Anlässe bewilligen müssen. Damit wolle der Bundesrat den gesellschaftlichen Bedürfnissen nach einem vielfältigen Kulturleben sowie den wirtschaftliche Interessen Rechnung tragen.

Verbot bis Ende September verlängert

Die Verlängerung des bisher geltenden Veranstaltungsverbots mit mehr als 1000 Personen bis Ende September begründet Bundesrätin Simonetta Sommaruga damit, dass es wegen der steigenden Ansteckungen nicht drinliege, das Verbot von Grossveranstaltungen sofort zu lockern.

Einheitliche Bewilligungsverfahren in Aussicht gestellt

Der Bund hat angekündigt, bis am 2. September 2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche wie Kultur, Sport und Religion gelten. Damit will der Bund zusätzlich zu den grundlegenden Massnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitlinien entwickeln, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force orientieren.

Mitgliederforum am Freitag, 3. Juli 2020, 13.30 Uhr

Freitag, 3. Juli 2020, 13.30 – 14.30 Uhr, via Zoom

Mitgliederforum – interne Standortbestimmung

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Anmeldung erforderlich, siehe unten.

Die schriftliche Durchführung der diesjährigen GV liess eines vermissen: den Austausch unter den Mitgliedern und mit dem Vorstand von Pro Kultur Kanton Zürich. Wir veranstalten deshalb ein elektronisches Mitgliederforum.

Haben Sie Anliegen oder Anregungen an Pro Kultur Kanton Zürich? Stehen kulturpolitische Forderungen im Raum, die Sie einbringen oder diskutieren möchten? Haben Sie Fragen an den Vorstand oder an die Geschäftsleitung?

Im Forum anwesend:
– Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich,
– Etrit Hasler, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich,
– Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich.


Anmeldung

Anmeldeschluss ist Freitag, 3. Juli 2020, 11.00 Uhr.

Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenz-Software Zoom und ist plattformunabhängig möglich (Computer, Tablet, Handy). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung am Freitag, 3. Juli um ca. 13 Uhr den entsprechenden Link. Für eine stabile Verbindung empfehlen wir, den kostenlosen Meetings-Client von Zoom herunterzuladen und zu installieren.

Teilen Sie uns bitte nach Möglichkeit Ihre zentralen Fragen, Anliegen oder Anregungen stichwortartig im Voraus mit der Anmeldung per E-Mail mit.

Anmeldung: per E-Mail an Philippe Sablonier

Bitte angeben:
1. Name
2. Vorname
3. Mitgliedernummer
4. falls Kollektivmitglied: Organisation, Institution, Gemeinde
5. Tel. für Rückfragen
6. Ihre zentrale(n) Frage(n)

Veranstaltung am 2. Juli 2020: Fragerunde zu Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

Donnerstag, 2. Juli 2020, 16.00 – 17.30 Uhr, via Zoom

Experten-Fragerunde zu Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Anmeldung erforderlich, siehe unten.

Haben Sie Fragen zum Erhalt von Finanzhilfen und zur Abwicklung von Gesuchen? Nach der Verlängerung der Eingabefrist bis zum 20. September 2020 bleiben weiterhin viele Punkte ungeklärt. Wie geht es weiter mit Kurzarbeitsentschädigungen? Wann ist mit den Entschädigungszahlungen zu rechnen? Was tun bei fehlenden Aufträgen? …

Pro Kultur Kanton Zürich bietet erneut einen Beratungstermin mit Fachpersonen an.

Zur Verfügung stellen sich:
Madeleine Herzog, Leiterin der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sowie
– Etrit Hasler, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und Geschäftsleiter von Suisseculture Sociale.

Zuerst wird Madeleine Herzog Fragen zur Ausfallentschädigung beantworten. Im Anschluss wird Etrit Hasler auf Fragen zur Nothilfe für Kulturschaffende eingehen. Moderation: Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich.

Teilnehmen können Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich, also Vertreterinnen und Vertreter von Kollektivmitgliedern wie Institutionen, Veranstaltende und Gemeinden sowie Einzelmitglieder wie Kulturschaffende und Interessierte. Gäste sind willkommen.


Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Gäste sind willkommen, Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich haben jedoch Vorrang.

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 2. Juli 2020, 11.00 Uhr.

Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenz-Software Zoom und ist plattformunabhängig möglich (Computer, Tablet, Handy). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung am Donnerstag, 2. Juli um ca. 15 Uhr den entsprechenden Link. Für eine stabile Verbindung empfehlen wir, den kostenlosen Meetings-Client von Zoom herunterzuladen und zu installieren.

Teilen Sie uns bitte Ihre zentrale Frage(n) im Voraus mit der Anmeldung per E-Mail mit. Dies erlaubt uns, die Veranstaltung besser zu planen. Selbstverständlich dürfen Sie an der Veranstaltung Ihre Fragen auch spontan formulieren, voreingesandte Fragen werden jedoch zuerst berücksichtigt.

Anmeldung: per E-Mail an Philippe Sablonier

Bitte angeben:
1. Name
2. Vorname
3. Mitglied von Pro Kultur ja oder nein
4. falls Kollektivmitglied: Organisation, Institution, Gemeinde
5. Tel. für Rückfragen
6. Ihre zentrale(n) Frage(n)

Medienmitteilung: Covid-19 – Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

PDF

Medienmitteilung vom 30. Juni 2020
Covid-19 

Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

Bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sind bis Ende Juni 2020 über 1000 Gesuche aus der Kulturbranche für Ausfallentschädigung eingegangen. Das ist ein Fünftel aller schweizweit eingereichten Gesuche. Dies macht deutlich:
– Zürich als Kulturkanton betrifft die Corona-Krise besonders hart,
– Kulturschaffende im Kanton Zürich kämpfen um ihre Existenz,
– die finanzielle Unterstützung durch Bund, Kanton und Städte ist unerlässlich.

In den Covid-19-Massnahmen wurden Kulturveranstaltungen als erste eingeschränkt. Trotz Lockerungen ist eine Erholung der Branche nicht in Sicht. Im Gegenteil: Schafft es die Schweiz nicht, die Fallzahlen tief zu halten, ist mit erneuten Einschränkungen zu rechnen. Ausserdem bleibt dem Kultursektor ein grosser Teil des Publikums fern, solange sich Risikogruppen vor einer Ansteckung zu wenig geschützt fühlen.

Bund muss Kanton Zürich entlasten

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte für die Kulturbranche für die ersten sechs Monate einen schweizweiten, krisenbedingten Bedarf von 1,3 Mia. Franken errechnet. Gesprochen hat der Bundesrat 280 Mio. Es ist an der Zeit, den ursprünglichen Betrag zumindest wieder in Betracht zu ziehen, damit die Last nicht übermässig von den Kantonen, insbesondere vom Kanton Zürich getragen werden muss.

Die Krise wird den Kulturbereich und den Kanton Zürich nachhaltig treffen – nicht nur, weil ein grosser Teil des Kulturlebens, sondern auch weil Arbeitsplätze vernichtet und substanzielle Steuereinnahmen wegfallen werden. Deshalb ist es wichtig, dass neben der Sprechung von mehr Bundesmitteln auch die Covid-19-Verordnung für den Kultursektor bis mindestens 2022 verlängert wird. Zusätzlich muss die Frage gestellt werden, ob die Aufteilung der Lasten zwischen dem Bund und den übermässig betroffenen Kantonen mit 50/50 tatsächlich angemessen sei. Der Bund wäre hier gefordert, jene Kantone, welche bereits grössere Lasten im Kulturbereich tragen wie Zürich, Bern, Basel Stadt oder Genf, stärker zu unterstützen.

Problem der ausbleibenden Aufträge – Anschlusslösung gefordert

Kulturinstitutionen und Kulturschaffende erhalten nur Entschädigungen, wenn sie Ausfälle geltend machen können. Wer keine neuen Aufträge mehr erhält, kann auch keinen Einnahmeausfall geltend machen. Diese Regelung ist existenzbedrohend – und in Zusammenhang mit der EO-Entschädigung ist die Regelung sogar absurd: Wer keine Veranstaltungen mehr nachweisen kann, weil keine neuen Veranstaltungen geplant werden konnten, erhält keine Unterstützung mehr. Hier braucht es dringend eine Anschlusslösung, die über die kurzfristigen Massnahmen hinausgeht; oder mindestens eine Verlängerung der EO-Entschädigung wie auch der Kurzarbeit. Es ist zu vermeiden, dass Kulturschaffende, die unter normalen Umständen ihren Lebensunterhalt selber finanzieren, auf Sozialhilfe angewiesen sein müssen. Deshalb braucht es zusätzliche Mittel.

Schnellere Unterstützung, weniger Bürokratie

Grossen Anpassungsbedarf ortet Pro Kultur Kanton Zürich bei der Prüfung der Anträge um Ausfallentschädigung. Gesuche um Unterstützung einzelner Kulturschaffender müssen einfacher eingereicht und rascher behandelt werden können. Von den in Aussicht gestellten 70 Millionen Franken sind gemäss Fachstelle Kultur erst knapp 640’000 Franken (also weniger als 1 %) ausbezahlt, obwohl sich der Bedarf in den Gesuchen insgesamt auf über 81 Millionen Franken beziffert.

Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Regierungsrates, welcher die bisherigen Massnahmen für Kulturschaffende unbürokratischer machen will. Allerdings darf dabei das bewährte System von Suisseculture Sociale nicht über Bord geworfen werden, insbesondere nicht, wenn damit Kulturschaffende nicht mehr berücksichtigt werden könnten, die von den Sozialversicherungsanstalten nicht als selbstständig erachtet werden.

Kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich erhalten

Es muss verhindert werden, dass die Kulturlandschaft ausdünnt und der Kulturkanton Zürich an Attraktivität verliert. Über mittlere Frist muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung wieder an der Kultur teilhaben kann – dies muss auch für ältere Menschen und von COVID-19 besonders gefährdete Personen möglich sein.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über das Engagement von Regierungs- und Kantonsrat, die kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich zu sichern. Der Regierungsrat sieht die Dringlichkeit und sucht nach unkomplizierten Lösungen, damit das bestehende, bewährte System nicht kollabiert. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die aktuell diskutierten Massnahmen alleine der Verhinderung einer Notlage dienen. Ein gewisser Schaden für das Zürcher Kulturleben wird auch mit diesen Massnahmen nicht abzuwenden sein. Die Diskussion darüber, wie das Zürcher Kulturleben revitalisiert werden kann, muss ebenfalls bald geführt werden.

PDF

Kulturförderung: Gewusst wo.

Wer ein Projekt verwirklichen will, das sich möglicherweise nicht selbst finanziert, tut gut daran, sich über die Fördermöglichkeiten des Kantons zu informieren und gegebenenfalls – und auf jeden Fall frühzeitig – ein Gesuch um Unterstützung einzureichen.

Bereits sind die Fristen für die nächste Förderperiode bekannt. Je nach Sparte müssen die Projekte ganz spezifische Anforderungen erfüllen, damit sie unterstützt werden können.

Ausserdem können auch Gemeinden Anträge auf Förderbeiträge stellen. Einige tun dies schon sehr aktiv, anderen sei dies ans Herz gelegt.

Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich hilft gerne kompetent weiter.

Link zum Gesuchs-Portal >

Für das Zürcher Oberland existiert eine eigene Seite für Gesuche >

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