Lockdown – Kein Ausbluten der Kultur auf Zeit!

Brief der Co-Präsidentinnen von Pro Kultur Kanton Zürich

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Kulturinteressierte

Die Kulturbranche zeigte sich in den vergangenen Monaten sehr engagiert und hat die vorgegebenen Schutzkonzepte mit viel Aufwand in vollem Masse umgesetzt. Dennoch verlangt die Bekämpfung der Pandemie nun weitere Opfer. Es ist nachvollziehbar, dass zu deren Eindämmung einschneidende Massnahmen notwendig sind. Auch wir wollen keinen Kollaps des Gesundheitssystems. Den Gesundheitsfachpersonen gilt unser allergrösster Respekt.

Appell an die Kreativität reicht nicht aus.
Der Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch, 28. Oktober 2020 bedeutet jedoch für viele Kulturbetriebe den faktischen Lockdown auf unbestimmte Zeit. Diese Massnahmen werden viele Kulturschaffende, Kulturvermittelnde und Kulturunternehmen existenziell gefährden. Unzählige Kulturakteurinnen und Kulturakteure haben ihr Erspartes im ersten Lockdown und während der nachfolgenden Flaute aufgebraucht. Die Veranstaltenden sind auf Einkünfte angewiesen. Ohne diese müssen sie ihre Betriebe dauerhaft einstellen. Der Appell an die Eigenverantwortung der Kultur und an kreative Lösungen reicht nicht aus. 

Schnelles und unbürokratisches Handeln verlangt.
Jetzt braucht es den politischen Willen, die Kulturbranche am Leben zu erhalten. Die Folgen des ersten Lockdowns sind knapp überstanden. Nun drohen mit der zweiten Welle das definitive Aus für zahlreiche Betriebe und das Abdrängen von Kulturschaffenden in die Armut. Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit müssen mit schneller und unbürokratischer finanzieller Unterstützung abgefedert werden. Die ausstehenden Unterstützungsleistungen an Kulturschaffende, Kulturvermittelnde und Kulturinstitutionen müssen nun zügig ausbezahlt werden – noch immer ist der Kanton Zürich hier viel zu zögerlich unterwegs. 

Finanzielle Lücken schliessen!
Entscheidend wird in den nächsten Monaten sein, dass die im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in Aussicht gestellten Unterstützungsleitungen voll ausgeschöpft werden und dass der Erwerbsersatz sinnvoll umgesetzt wird. Dabei ist es für die Kulturbranche unabdingbar, dass nicht nur Einbussen durch Veranstaltungsverbote entschädigt werden, sondern auch die Einbussen in Folge von fehlenden Buchungen. Für Angestellte wird die Kurzarbeit zentral sein. Lücken, die mit der Verschiebung der Ausfallentschädigungen auf die Kulturunternehmen geöffnet wurden, müssen geschlossen werden. Der Kanton Zürich ist aufgerufen, weitere notwendige Gelder zu sprechen und Härtefalllösungen zu entwickeln, damit keine Arbeitsplätze im Kulturbereich vernichtet werden, damit keine Betriebe Konkurs anmelden und damit keine Kulturschaffende auf den Sozialämtern der Gemeinden vorsprechen müssen. 

Die Zeit drängt.
Darüber hinaus müssen Anstrengungen unternommen werden, dass auch in den nächsten Monaten Kultur weiter produziert und zugänglich gemacht werden kann, auch für vulnerable Personen. Für den Bildungsbereich, der nach wie vor von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Die Zeit drängt. Ein Abwarten bis Anfang 2021, wie es der Bundesrat in seiner Pressekonferenz angetönt hat, ist schlichtweg inakzeptabel.

Kein Ausbluten der Kultur auf Zeit!
Unwesentlich ob Beschränkungen der Besucherzahl oder kompletter Lockdown: Es darf kein Ausbluten der Kultur auf Zeit stattfinden! Kultur ist sinnstiftend und existenziell. Ihre Strahlkraft macht den Kanton Zürich zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz. Ein Wiederaufbau des austarierten und erfolgreichen Kulturgefüges wäre massiv teurer als temporäre Überbrückungsleistungen. Es gilt, nun gemeinsam mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren und politischen Instanzen Lösungen zu finden. 

Jetzt zusammenstehen.
Ob gross oder klein, ob institutionell oder freischaffend – jetzt heisst es zusammenstehen. Setzen wir uns im Dialog dafür ein, dass die Kultur im Kanton Zürich eine Zukunft hat und wir diese anspruchsvolle Zeit gemeinsam überstehen!

Bis bald!

Eva-Maria Würth und Barbara Weber, Co-Präsidentinnen Pro Kultur Kanton Zürich

Publiziert am 30.10.2020

Veranstaltung am Donnerstag, 12.11.2020: Fragerunde zu Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

VERANSTALTUNG AUSGEBUCHT
Donnerstag, 12. November 2020, 16.00 – 17.00 Uhr, via Zoom

Experten-Fragerunde zu Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste willkommen. Anmeldung erforderlich, siehe unten.

Haben Sie Fragen zum Erhalt von Finanzhilfen oder zur Abwicklung von Gesuchen? Mit dem Covid-19-Gesetz bleiben weiterhin viele Punkte ungeklärt.

Wie geht es weiter mit Kurzarbeits- und Ausfallentschädigungen? Wann ist mit den Zahlungen zu rechnen? Was gilt für die Monate Oktober bis Dezember 2020? Wie werde ich als selbstständig erwerbende Person unterstützt? Was tun bei fehlenden Aufträgen im 2021? Was tun, wenn die Einnahmen wegen der Beschränkung der Publikumszahl ausbleiben? …

Pro Kultur Kanton Zürich bietet erneut einen Beratungstermin mit Fachpersonen an.

Zur Verfügung stellen sich:
Madeleine Herzog, Leiterin der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sowie
– Etrit Hasler, Geschäftsleiter von Suisseculture Sociale und Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich.

Moderation: Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich.

Teilnehmen können Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich, also Vertreterinnen und Vertreter von Kollektivmitgliedern wie Institutionen, Veranstaltende und Gemeinden sowie Einzelmitglieder wie Kulturschaffende und Interessierte. Gäste sind willkommen.


Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Gäste sind willkommen, Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich haben Vorrang.

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 12. November 2020, 11.00 Uhr.

Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenz-Software Zoom und ist plattformunabhängig möglich (Computer, Tablet, Handy). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung am Donnerstag, 12. November um ca. 15 Uhr den entsprechenden Link. Für eine stabile Verbindung empfehlen wir, den kostenlosen Meetings-Client von Zoom herunterzuladen und zu installieren.

Teilen Sie uns bitte Ihre zentrale Frage(n) im Voraus mit der Anmeldung per E-Mail mit. Dies erlaubt uns, die Veranstaltung besser zu planen. Selbstverständlich dürfen Sie an der Veranstaltung Ihre Fragen auch spontan formulieren, voreingesandte Fragen werden jedoch zuerst berücksichtigt.

Bitte angeben:
1. Name
2. Vorname
3. Mitglied von Pro Kultur ja oder nein
4. falls Kollektivmitglied: Organisation, Institution, Gemeinde
5. Tel. für Rückfragen
6. Ihre zentrale(n) Frage(n)

Anmeldung: per E-Mail an Philippe Sablonier

 

Mitgliederforum am Donnerstag, 5.11.2020 – Lockdown für die Kultur – wie weiter?

Donnerstag, 5. November 2020, 18.15 – 19.15 Uhr, via Zoom

Mitgliederforum

Lockdown für die Kultur – wie weiter?

Der faktische Lockdown für die Kulturbranche hat weitreichende Auswirkungen auf das Kulturleben im Kanton Zürich. Im elektronischen Mitgliederforum via Zoom öffnen wir den Diskussionsraum für eine Standortbestimmung.

Wir laden unsere Mitglieder ein, ihre Anliegen, politischen Forderungen und Lösungsansätze im Forum einzubringen und mit Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsleitung von Pro Kultur Kanton Zürich zu diskutieren. Gäste sind willkommen.

Im Forum anwesend:
– Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich,
– Etrit Hasler, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich,
– Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich.


Anmeldung

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste willkommen. Anmeldung erforderlich.

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 5. November 2020, 11.00 Uhr.

Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenz-Software Zoom und ist plattformunabhängig möglich (Computer, Tablet, Handy). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung am Donnerstag, 5. November um ca. 18 Uhr den entsprechenden Link. Für eine stabile Verbindung empfehlen wir, den kostenlosen Meetings-Client von Zoom herunterzuladen und zu installieren.

Teilen Sie uns bitte nach Möglichkeit Ihre zentralen Fragen, Anliegen oder Anregungen stichwortartig im Voraus mit der Anmeldung per E-Mail mit.

Anmeldung: per E-Mail an Philippe Sablonier

Bitte angeben:
1. Name
2. Vorname
3. Mitgliedernummer
4. falls Kollektivmitglied: Organisation, Institution, Gemeinde
5. Tel. für Rückfragen
6. Ihre zentrale(n) Frage(n), Anregungen, Ideen, Forderungen …

Medienmitteilung – Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

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Medienmitteilung

Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

28.9.2020

Kantonales Lotteriefondsgesetz verabschiedet – Kulturförderung ab 2024 gefährdet – jetzt Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Mit dem neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz ist ein solider und transparenter Meilenstein für die Kulturförderung im Kanton Zürich gesetzt. Der neu gebildete Kulturfonds erhält jährlich 23 Mio. Franken aus dem Gewinn von Swisslos und wird mit 20 Mio. Franken geäufnet. Das ist ein grosser Erfolg für Pro Kultur Kanton Zürich. Kritischer sehen wir als Kulturvertreter im Kanton Zürich die strenge Handhabung der so genannten Ventilklausel und die damit einhergehende Überwälzung von neuen Aufgaben an die Fachstelle Kultur. Dies führt zu einem Mehraufwand von jährlich mindestens 11 Mio. Franken. Spricht der Kantonsrat keine zusätzlichen oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget, ist die freie Kulturförderung ab 2024 nicht mehr gesichert.

Heute Montag, 28. September 2020 besiegelte der Kantonsrat Zürich das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG). Es ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Finanzierung der Kulturförderung. Nach eidgenössischem Geldspielgesetz sind Gewinne aus der interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Das kantonale Lotteriefondsgesetz regelt die Verteilung der Erträge im Kanton Zürich. Dazu soll es auf den 1. Januar 2021 vier Fonds schaffen: einen Sportfonds, einen Denkmalpflegefonds, einen Gemeinnützigen Fonds (das ist ein allgemeiner Fonds) und einen Kulturfonds. Letzterer wird künftig eine wichtige Säule der Finanzierung der Kulturförderung im Kanton bilden.

Wichtige Etappe erreicht – erstes Ziel von Pro Kultur Kanton Zürich ist umgesetzt

Dem neu geschaffenen Kulturfonds werden 30 Prozent des Ertrags aus dem Lotteriefonds zugeteilt, das sind je nach Ertrag jährlich rund 23 Mio. Franken. Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin: «Das ist erfreulich, denn dies entspricht der Hälfte der erforderlichen Mittel von 46 Mio. Franken, die mittelfristig für die freie Kulturförderung nötig sein werden.» Damit folgt der Kantonsrat den Empfehlungen von Pro Kultur Kanton Zürich. Die zusätzliche Äufnung von 20 Mio. Franken schafft als Startkapital Reserven als Puffer für die jährlichen Schwankungen in der Kulturförderung. Pro Kultur Kanton Zürich dankt dem Parlament für seinen umsichtigen Entscheid und sein Bekenntnis zu einem vielfältigen Kulturleben im Kanton Zürich.

Kulturförderung noch nicht gesichert – Überwälzung von Aufgaben an die Fachstelle Kultur belastet Kulturfonds ab 2024 zusätzlich

Entgegen der Wortmeldungen im Kantonsrat garantiert das Lotteriefondsgesetz nicht den Status Quo. Denn mit dem neuen Gesetz werden der Fachstelle Kultur ab 2024 neue Aufgaben in der Höhe von mindestens 11 Mio. Franken überwälzt, die bisher anders finanziert worden waren. Insbesondere sind dies 2 Mio. Franken für Schule & Kultur, mindestens 3,5 Mio. Franken für Investitionsbeiträge, 4,3 Mio. für die Legislaturtranche für die Städte Zürich und Winterthur sowie nach einem Postulat der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) 1,5 Mio. für die Förderung neuer Medien. Das bedeutet, dass die im Kulturfonds aus Lotteriefondsgeldern zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht ausreichen werden, um die Kulturförderung mittelfristig zu sichern. Bisher standen der Fachstelle Kultur aus Lotteriefondsgeldern rund 23 Mio. Franken jährlich zur Verfügung. Um den Status Quo im Vergleich zu heute halten zu können, beträgt der Bedarf ab 2024 – nach Ablauf der Übergangsbestimmungen – deshalb neu über 34 Mio. Franken.

Gemeinden und Agglomerationen stärken

Wenn die Teuerung, das Bevölkerungswachstums und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens in den Gemeinden und Agglomerationen mitberücksichtigt werden, so sind für Betriebsbeiträge, Projektförderung und die Kulturprogramme in den Gemeinden weitere 7 Mio. Franken nötig. Pro Kultur Kanton Zürich weist insbesondere auf anstehende Innovationen hin, die weitere Gelder benötigen. Mittelfristig ist von einem Bedarf von 46 Mio. Franken auszugehen, 23 Mio. aus dem Lotteriefonds und 23 Mio. aus dem ordentlichen Budget. Nur so kann der Kanton Zürich seine kulturelle Strahlkraft erhalten.

Strenge Ventilklausel schwächt Handlungsspielraum

Gemäss dem neuen Lotteriefondsgesetz können einmalige Beiträge für die Kultur, die 2 Mio. Franken übersteigen, nicht wie bisher aus dem Allgemeinen Fonds – der neu Gemeinnütziger Fonds heisst – finanziert werden. Auch die Investitionsbeiträge für mittlere und kleine Kulturbetriebe dürfen nicht mehr aus dem Gemeinnützigen Fonds finanziert werden, was im Jahr durchschnittlich rund 3,5 Millionen Franken ausmacht. Aus diesem Gemeinnützigen Fonds dürfen im Bereich Kultur Unterstützungen nur noch im Ausnahmefall und ausschliesslich für bedeutende Bauvorhaben oder ausserordentliche Jubiläumsaktivitäten gesprochen werden (so genannte Ventilklausel für Leuchtturmprojekte). Der Rest ist aus dem Kulturfonds zu finanzieren. So wird es unter anderem nicht mehr möglich sein, den Städten Zürich und Winterthur eine so genannte Legislaturtranche aus dem Gemeinnützigen Fonds zu sprechen. Die neue Ventilklausel bedeutet eine empfindliche Schwächung der Institutionen der Städte Winterthur und Zürich. Hier muss eine Lösung gefunden werden, weil die bisherigen Zahlungen der vergangenen acht Jahre für die betroffenen Institutionen existenzsichernd waren. Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich: «Ein Verteilkampf um die verknappten Kulturfördergelder zwischen den Sparten, zwischen der Hoch- und Breitenkultur, den Institutionen und der freien Szene, den Gemeinden und Städten muss um jeden Preis verhindert werden. Er würde den Kulturkanton Zürich empfindlich schwächen.»

Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Jetzt fordert Pro Kultur Kanton Zürich deshalb die konsequente Umsetzung des Zwei-Säulen-Modells. Das ist die Finanzierung der Kulturförderung einerseits aus Lotteriefondserträgen – wie nun über das kantonale Lotteriefondsgesetz beschlossen – und andererseits aus Staatsmitteln aus dem ordentlichen Budget. Derzeit hat der Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan für die freie Kulturförderung auf das Jahr 2024 bloss 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln eingestellt. Das ist deutlich zu wenig. Dieser Betrag ist schrittweise auf 23 Mio. Franken zu erhöhen.

Für Auskünfte und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle
Pro Kultur Kanton Zürich

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich
044 461 11 62
presse@prokultur-zuerich.ch
www.prokultur-zuerich.ch

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Covid-19-Gesetz ab 1.1.2021 in Kraft

Covid-19-Gesetz ab 1.1.2021 in Kraft

Die Kulturbranche ist weitgehend erfreut über die Ausgestaltung des Covid-19-Gesetzes durch das Bundesparlament, das am 26.9.2020 beschlossen wurde. Die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor ist für den Erhalt der kulturellen Vielfalt unverzichtbar.

National- und Ständerat haben beschlossen, zusätzliche von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständigerwerbende zu unterstützen. Wer durch die Corona-Krise nur eingeschränkt arbeiten kann, soll staatliche Hilfe erhalten. Es geht um Betroffene, die etwa wegen Veranstaltungsverboten blockiert sind, sowohl Selbstständigerwerbende als auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Als massgeblich eingeschränkt gelten Personen, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.

Der Bundesrat regelt die Höhe und die Bemessung der Entschädigung in einer Verordnung. Er orientiert sich dabei am selbstdeklarierten Erwerbsausfall der Betroffenen. Die Regelung soll nahtlos die am 20. September 2020 ausgelaufende Notverordnung ablösen und bis Ende Juni 2021 gelten.

Wir informieren auf unserer Webseite, sobald die entsprechenden Regelungen konkretisiert sind. Wir warten die Konkretisierungen in den Verordnungen der zuständigen Bundesstellen und des Kantons Zürich ab.

Hier gehts zum Covid-19-Gesetz >>>

Kantonsrat Zürich verhandelt am Montag Lotteriefondsgesetz

Künftige Finanzierung der Kulturförderung

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Am kommenden Montag, 28. September 2020 stimmt der Kantonsrat Zürich über das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG) ab. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit wird die erste Säule der künftigen Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich fixiert. Wir beobachten die Verhandlungen im Kantonsrat sehr genau und werden nächste Woche informieren, was die Beschlüsse für die Kulturförderung bedeuten werden.

Verhandlung im Live-Stream verfolgen
Die Verhandlung im Kantonsrat am Montag, 28. September 2020 beginnt voraussichtlich um 9 Uhr. Verfolgen Sie die Debatte im
Live-Stream.
Den Entwurf zum Lotteriefondsgesetz und die Anträge aus der Finanzkommission finden Sie hier:
Geschäft 5520a Lotteriefondsgesetz

Kulturförderung mit Staatsmitteln sichern
Vorweg: Wie auch immer sich der Kantonsrat zu den Anträgen zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz stellen wird, die Mittel aus dem Lotteriefonds alleine werden nicht ausreichen, um die Kulturförderung zu sichern.
Es braucht in jedem Fall auch Staatsmittel aus dem ordentlichen Budget (Zwei-Säulen-Modell). Über diese Mittel wird erst im Dezember bei der Behandlung des Budgets beschlossen. Wie hoch diese jedoch ausfallen müssen, hängt davon ab, wie viel Geld nächsten Montag aus dem Lotteriefonds für die Kulturförderung gesprochen wird.

Newsletter 7/2020

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir informieren Sie über Folgendes:

  1. Covid: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute die Bestimmungen für Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober festgelegt.
  2. Covid: Erinnerung – Frist zur Einreichung von Gesuchen für Ausfallentschädigungen sowie Finanzhilfen für Kulturschaffende endet am 20. September 2020.
  3. Das für die öffentliche Kulturförderung entscheidende Lotteriefondsgesetz kommt demnächst zur Abstimmung im Kantonsrat.
  4. Der Konsolidierte Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons für die Jahre 2021 bis 2024 liegt vor.
  5. Und in eigener Sache: Ein kleines Restkontingent unserer Kulturtaschen ist noch verfügbar.

Bis bald!

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

1. Covid: Regierungsrat hat Bedingungen für Grossveranstaltungen festgelegt.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, dass ab 1. Oktober 2020 Grossveranstaltungen auch im Kanton Zürich wieder möglich sein sollen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Erforderlich ist das Einreichen eines Gesuchs 20 Tage vor der Veranstaltung sowohl beim Kanton als auch bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfinden werden soll. Weiterlesen >>>

2. Covid: Eingabefristen für Finanzhilfen enden am
20. September 2020.
Gesuche für Ausfallentschädigungen (nicht rückzahlbare Finanzhilfen) für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Berücksichtigt werden Gesuche, wenn der geltend gemachte Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist und der Entscheid zur Nichtdurchführung vor dem 21. September 2020 erfolgt ist. Weiter zur Webseite des Kantons Zürich >>> 

Gesuche um Nothilfe für Kulturschaffende können ebenfalls noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Jetzt noch eintreffende Gesuche berücksichtigen die Monate August und September 2020. Weiter zu Suisseculture Sociale >>>

3. Lotteriefondsgesetz kurz vor Abstimmung.
Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat die Vorlage zum kantonalen Lotteriefondsgesetz des Regierungsrates besprochen und ihre Anträge am 20. August 2020 verabschiedet. Das Gesetz kommt demnächst im Kantonsrat zur Abstimmung. Unsere Stellungnahme erfolgt in Kürze.

4. KEF 2021 – 2024 veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat den Konsolidierten Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons Zürich für die Jahre 2021 bis 2024 veröffentlicht. Unter den Entwicklungsschwerpunkten im Bereich Kultur nennt er unter anderem weiterhin die Sicherung der Kulturfinanzierung mittels des von Pro Kultur Kanton Zürich vertretenen Zwei-Säulen-Modells (Budgetmittel und Lotteriefonds). Unsere Stellungnahme zur Finanzplanung des Regierungsrates erfolgt demnächst.

Hinweis in eigener Sache:

5. Kulturtaschen-Aktion – noch wenige Taschen vorrätig.
Es ist noch ein kleiner Restposten des Sonderkontingents für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich vorrätig (ca. 1000 Taschen). Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können die Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Infos zur Kulturtaschen-Aktion >>>

Bedingungen für Grossveranstaltungen im Kanton Zürich festgelegt

Grossveranstaltungen ab 1. Oktober 2020 unter Auflagen möglich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 3. September die kantonalen Zuständigkeiten betreffend Grossveranstaltungen festgelegt und das Vorgehen für den Bewilligungsprozess bestimmt. Grundsätzlich sollen solche Veranstaltungen ermöglicht werden, solange es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Ein Merkblatt für die Veranstalter ist ab sofort online verfügbar.

Merkblatt lesen >>>

Auf Beschluss des Bundesrates vom 12. August 2020 sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder erlaubt. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun die Bedingungen für den Kanton festgelegt.

Gesuch muss beim Kanton und der Gemeinde eingereicht werden
Wer eine Grossveranstaltung durchführen will, muss hierzu mindestens 20 Tage im Voraus ein Gesuch inkl. Schutzkonzept an zwei Stellen einreichen: zum einen bei der fachlich zuständigen Direktion und zum anderen in der Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen des vom Regierungsrat eingesetzten Sonderstabes Covid-19 bereitet den Entscheid vor. Besteht Uneinigkeit der Haltung der Arbeitsgruppe und der zuständigen Fachdirektion, entscheidet der Gesamtregierungsrat über die Bewilligung.

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Nichtdurchführung
Erfordert es die epidemiologische Lage oder werden Bestimmungen vom Veranstalter nicht eingehalten, kann die Bewilligung widerrufen werden. Muss in der Folge eine Veranstaltung abgesagt werden, so wird diese durch die öffentliche Hand nicht entschädigt.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 3.9.2020 >>>

Kultur-Tragtasche – jetzt mitmachen

Pro Kultur Kanton Zürich gestaltet Tragtaschen von Migros-Kulturprozent

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Kultur braucht Platz

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Gerne weisen wir Sie auf eine besondere Aktion von Pro Kultur Kanton Zürich hin, die wir in Zusammenarbeit mit dem Migros-Kulturprozent durchführen:

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Wir haben eine Kultur-Tragtasche zum Mitmachen gestaltet, die seit Montag, 17. August solange Vorrat in den Migros-Filialen im Kanton Zürich erhältlich ist. Wir laden die Bevölkerung ein, aus der Tasche ein persönliches Kunstwerk zu gestalten, Bilder davon in den sozialen Medien zu teilen und anschliessend zu verschenken. Selbstverständlich laden wir auch unsere Mitglieder ein, sich an der Aktion zu beteiligen.

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Sonderkontingent für Mitglieder
Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können diese Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben auch direkt gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Hier geht es zur Kultur-Taschen-Aktion >>>

Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zugelassen

Grossveranstaltungen unter Auflagen ab Oktober wieder möglich

Der Bundesrat will Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zulassen. In einer Mitteilung vom Mittwoch, 12. August schreibt die Landesregierung, dass jedoch strenge Schutzmassnahmen gelten sollen und auch die Kantone die Anlässe bewilligen müssen. Damit wolle der Bundesrat den gesellschaftlichen Bedürfnissen nach einem vielfältigen Kulturleben sowie den wirtschaftliche Interessen Rechnung tragen.

Verbot bis Ende September verlängert

Die Verlängerung des bisher geltenden Veranstaltungsverbots mit mehr als 1000 Personen bis Ende September begründet Bundesrätin Simonetta Sommaruga damit, dass es wegen der steigenden Ansteckungen nicht drinliege, das Verbot von Grossveranstaltungen sofort zu lockern.

Einheitliche Bewilligungsverfahren in Aussicht gestellt

Der Bund hat angekündigt, bis am 2. September 2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche wie Kultur, Sport und Religion gelten. Damit will der Bund zusätzlich zu den grundlegenden Massnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitlinien entwickeln, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force orientieren.

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