Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert

Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments 2021: zentrale Forderungen der  Kultur berücksichtigt – Änderungen im Covid-19-Gesetz

Vollständige Mitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021 siehe hier >>>

Das eidgenössische Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen, darunter Pro Kultur Kanton Zürich, sowie von über 10 000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.

1. Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
  • Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Auch «Freischaffende», das heisst, Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen, erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung)
  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung).
  • Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt. Neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40% (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung)
  • Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
  • Der Bundesrat hat neu die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern.

Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a – Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:

  • Wie schnell geht die Umsetzung und was wird in der Bundesverordnung stehen?
  • Die Voraussetzung, dass Veranstaltungen über eine kantonale Bewilligung verfügen müssen, erachten wir als problematisch. Schon im Normalbetrieb werden Bewilligungen erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.
  • Weiter fallen nur Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung unter den Schutzschirm und die Kantone sind in die Finanzierung eingebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und 26 verschiedene kantonale Lösungen entstehen.
2. Nicht erfolgte Anpassungen

Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:

  • Keine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021;
  • Keine Verbesserungen für Freischaffende in der Arbeitslosenversicherung.
3. Offene Forderungen

Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:

  • Einschluss des privatrechtlichen Bildungsbereichs in allen künstlerischen Disziplinen;
  • Anpassungen bei der Nothilfe via Suisseculture Sociale, um die Behandlung der Gesuche zu erleichtern und wichtige Lücken zu schliessen;
  • Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen.

Vollständige Mitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021 siehe hier >>>

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