Politik – Kantonsrat 2022.

19. Dezember 2022

Bericht über die Kantonsratsbeschlüsse in der Budgetdebatte 2022

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 13. Dezember 2022 das Budget 2023 und den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024 bis 2026. Im Bereich der Kulturförderung folgt er dem Antrag des Regierungsrats und sorgt damit zumindest für das Jahr 2023 für eine gewisse Stabilität. Das heisst, die öffentliche Kulturförderung kann im Jahr 2023 im bisherigen Mass weitergeführt werden. Einen Antrag auf zusätzliche Fördermittel für die übrige Kulturförderung lehnte er ab.

Budget 2023

Für das Budgetjahr 2023 gingen ein Kürzungsantrag und ein Antrag auf Verbesserung der Mittel ein. Der FIKO-Minderheits-Budgetantrag 4a von Matthias Hauser, Rochus Burtscher, Maria Rita Marty und Paul von Euw, die übrige Kulturförderung alleinig aus dem Kulturfonds zu finanzieren, diese zu kürzen und damit in Kauf zu nehmen, dass die Kulturförderung auf dem Land und in den Agglomerationen weniger Mittel erhält, wurde während der Ratsdebatte zurückgezogen.

Der FIKO-Minderheits-Budgetantrag 5a von Judith Stofer, Sarah Akanji, Karin Fehr, Carmen Marty Fässler und Monika Wicki betreffend mehr Fördermittel für freie, bildende Kunst und interaktive Medienkunst, damit die öffentliche Kulturförderung ihre Aufgabe verfassungsgemäss wahrnehmen kann, wurde geschlossen unterstützt von der AL, den Grünen, der SP sowie von einer Einzelstimme der GLP (Nathalie Aeschbacher). Der Kantonsrat lehnte den Antrag mit 113 Nein zu 61 Ja bei 0 Enthaltungen ab.

Planjahre 2024 bis 2026

Für die Planjahre 2024 bis 2026 reichten Judith Stofer (AL, Zürich) und Karin Fehr (Grüne, Uster) eine KEF-Erklärung ein, die im Wortlaut dem Budgetantrag 5a folgt (siehe oben). Ihre Forderung «Mehr Fördermittel für freie, bildende Kunst und interaktive Medienkunst» fand im Rat jedoch keine Mehrheit. Geschlossen dafür stimmten die AL, die Grünen, die SP und die EVP. Der Kantonsrat lehnte die KEF-Erklärung mit 104 Nein zu 67 Ja bei 0 Enthaltungen ab.


11. Dezember 2022

Zur Einschätzung der aktuellen Erfordernisse in der Kulturförderfinanzierung siehe hier >>>

Budget- und KEF-Debatte vom Dezember 2022

Debatte vom
Mo 12.12. und Di 13.12.2022
Mo 19.12. und Di 20.12.2022 (evtl.)


Abstimmungsempfehlungen an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Öffentliche Kulturförderung jetzt sichern!

Nein zum Budgetantrag 4a

Pro Kultur Kanton Zürich sagt Nein zum Budgetantrag 4a von Matthias Hauser, Rochus Burtscher, Maria Rita Marty und Paul von Euw, die übrige Kulturförderung alleinig aus dem Kulturfonds zu finanzieren, diese zu kürzen und damit in Kauf zu nehmen, dass die Kulturförderung auf dem Land und in den Agglomerationen weniger Mittel erhält.

Ja zum Budgetantrag 5a und zur KEF-Erklärung 1

Pro Kultur Kanton Zürich sagt Ja zum Budgetantrag 5a von Judith Stofer, Sarah Akanji, Karin Fehr, Carmen Marty Fässler und Monika Wicki und zur KEF-Erklärung Nr 1 betreffend mehr Fördermittel für freie, bildende Kunst und interaktive Medienkunst, damit die öffentliche Kulturförderung ihre Aufgabe verfassungsgemäss wahrnehmen kann.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023 – 2026 und Budget 2023 des Kantons Zürich und den Anträgen der Finanzkommission (5856b)

Finanzierungslücke in der Kulturförderung absehbar

Ab Montag, 12. Dezember 2022 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über Teilbereiche zur Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung. Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt die Minderheitsanträge der KBIK-Mitglieder Judith Stofer, Sarah Akanji, Karin Fehr, Carmen Marty Fässler und Monika Wicki zur Verbesserung des Kulturbudgets 2023 (Budgetantrag 5a) sowie die KEF-Erklärung Nr. 1 von Judith Stofer und Karin Fehr zur Verbesserung des Kulturförderbudgets in den Planjahren 2024 bis 2026.

Den Minderheitsantrag der KBIK-Mitglieder Matthias Hauser, Rochus Burtscher, Maria Rita Marty und Paul von Euw für das Budget 2023 mit der Forderung, die übrige Kulturförderung komplett aus dem Kulturfonds zu finanzieren, lehnt Pro Kultur Kanton Zürich entschieden ab. Mit der im Antrag geforderten Kürzung der Kulturförderung unter anderem beim Theater Kanton Zürich würden die Land- und Agglomerationsgemeinden in der Kulturförderung beschnitten.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über die Absicht des Regierungsrats des Kantons Zürich, die Kulturförderfinanzierung auch 2023 weiter auf dem Zweisäulenprinzip mit Lotteriefondsgeldern und Budgetmitteln aufzubauen. Wir bedauern allerdings, dass die eingestellten Mittel nicht ausreichen werden, um den Status Quo sicherzustellen, geschweige denn, die Kulturförderung innovativ weiterzuentwickeln. Problematisch sehen wir den vom Regierungsrat vorgesehenen, raschen Abbau der Reserven aus dem eben erst geschaffenen Kulturfonds. Das ist nicht nachhaltig. Spätestens 2024 entsteht eine Finanzierungslücke. Pro Kultur Kanton Zürich vermisst das klare Bekenntnis, die Kulturförderung mittelfristig auf starke Säulen zu stellen. Deshalb empfiehlt Pro Kultur Kanton Zürich, den erforderlichen Korrekturbedarf im Budget 2023 sowie in den Planjahren 2024 bis 2026 vorzunehmen und dem Minderheitsantrag der FIKO (Stofer, Fehr) für eine Verbesserung des Kulturförderbudgets zu folgen.

Mit der kommunizierten Finanzplanung vertagt der Regierungsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft. Zwar geht er mit dem Budget 2023 und dem KEF 2023–2026 in die richtige Richtung und bekennt sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Allerdings lassen die eingestellten Beträge keinen Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu. Und sie berücksichtigen weder neue, verpflichtende Förderziele und Aufgaben, die auf die Fachstelle Kultur zukommen werden, noch anstehende Innovationen. Immerhin beabsichtigt der Kantonsrat, dem Regierungsrat zu folgen, indem er bislang keine spezifischen Kürzungsanträge eingereicht hat. Es ist wichtig, dass dies so bleibt, denn jede derzeitige Kürzung würde zu einem Gesamtkollaps der Kulturförderung führen.

Ab 2024 droht ein Finanzierungsloch.

Nach Berechnungen von Pro Kultur Kanton Zürich hat das im Jahr 2021 in Kraft getretene kantonale Lotteriefondsgesetz zur Folge, dass der Status Quo der bisherigen Kulturförderung nur teilweise garantiert ist:

Erstens bürdet die neu eingeführte so genannte Ventilklausel der Fachstelle Kultur schrittweise Aufgaben auf, die bis anhin von anderer Seite finanziert worden waren (Investitionsbeiträge, Sonderprojekte, Schule & Kultur, Legislaturtranchen Winterthur und Zürich). Daraus entsteht in der übrigen Kulturförderung ab 2024 ein jährliches Finanzierungsloch von mindestens 7 Mio. Franken mit der unausweichlichen Folge eines massiven Abbaus des kulturellen Angebots im gesamten Kanton Zürich.

Zweitens sind in der Finanzplanung keine Mittel für Innovation vorgesehen. Zum Beispiel fehlt dem Kanton Zürich noch immer ein Konzept zur Förderung der neuen Medien. Das bedeutet Stilltand, was sich der Kanton nicht leisten kann.

Drittens trifft die Corona-Krise die Kulturbranche besonders hart – mit noch Jahre währenden negativen Nachwirkungen. Umso mehr sind hier in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse einzuberechnen.

Viertens sind die Agglomerationen, die regionalen Zentren und Gemeinden in der bisherigen Kulturförderung viel zu schwach dotiert. Wenn das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens vermehrt berücksichtigt werden sollen, sind weitere Budgetmittel nötig.

Es ist nicht zielführend, die Reserven des Kulturfonds abzubauen.

Um einen Teil der fehlenden Finanzierung zu kompensieren, plant der Regierungsrat, den im Jahr 2021 mit 20 Mio. Franken geäufneten Kulturfonds in den kommenden vier Jahren um 75 % auf tiefe 5 Mio. Franken abzubauen. Damit übersteuert er den eigentlichen Zweck der Kulturfondsreserven, jährliche Einnahmeschwankungen aus den unsicheren Swisslos-Erträgen abfedern zu können. Ohne Reserve wird die öffentliche Kulturförderung instabil und damit auch die Planung der Kulturproduktionen. Wir unterstützen deshalb den Budgetantrag sowie die KEF-Erklärung 1 «Mehr Fördermittel für freie, bildende Kunst und interaktive Medienkunst», die sich für angemessene Kulturfördermittel einsetzen.

Kulturlandschaft Zürich sichern.

Pro Kultur Kanton Zürich macht seit zwei Jahren darauf aufmerksam, dass die bisherigen Mittel für eine in die Zukunft führende Kulturpolitik nicht ausreichen werden. Das zeigt sich nun mit dem veröffentlichten Finanzplan sehr deutlich. Regierungs- und Kantonsrat müssen bereit sein, die für eine zukunftsfähige Kulturförderung notwendigen Mittel zu sprechen – ohne künstliche heraufbeschworene Neiddebatte, die etablierte Kulturinstitutionen gegen die übrige Kultur ausspielt, ohne Stadt- und Landgraben. Das kantonale Lotteriefondsgesetz hat eine stabile Basis für die erste Säule geschaffen. Nun braucht die zweite Säule die solide Finanzierung aus dem ordentlichen Budget des Staatshaushalts. Sofern der Kantonsrat in der Budgetdebatte ab dem 12. Dezember 2022 dem Regierungsrat folgen wird, sind die Betriebsbeiträge, die Projektförderung und die Kulturprogramme der Gemeinden für das Jahr 2023 im bisherigen Umfang einigermassen gesichert. Eine Förderung auf Pump zulasten des Kulturfonds ist nicht nachhaltig.


Budget- und KEF-Anträge im Wortlaut

Bugdetjahr 2023

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt Ablehnung des folgenden Budget-Minderheits-Antrags:

4a) Minderheitsantrag Matthias Hauser, Rochus Burtscher, Maria Rita Marty und Paul von Euw (KBIK): Kürzung im Budget: CHF 2’000’000

[Originaltext Minderheitsantrag FIKO]: Die «Übrige Kulturförderung» soll komplett aus dem Kulturfonds finanziert werden, daher sind im Bereich Ertrag die Mittel aus dem Kulturfonds um 2 Mio. Franken auf insgesamt 4,4 Mio. Franken zu erhöhen. Alternativ dazu kann die Verbesserung um 2 Mio. Franken auch durch weniger Kulturförderung oder tiefere Kostenbeiträge an das Opernhaus oder das Theater des Kantons Zürich erreicht werden. Die Beiträge, welche der Kulturfonds direkt finanziert sind gegenüber dem Vorjahr um beinahe 10 Mio. Franken angestiegen, gegenüber dem letzten Budget um 1,5 Mio. Franken höher geplant. Damit sind offenbar genügend Mittel vorhanden.


Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt Annahme des folgenden Budget-Minderheits-Antrags:

5a) Minderheitsantrag Judith Stofer, Sarah Akanji, Karin Fehr, Carmen Marty Fässler und Monika Wicki (KBIK): Aufstockung im Budget: CHF 10’000’000

[Originaltext Minderheitsantrag FIKO]: Bei der übrigen Kulturförderung sind für das Jahr 2023 4,4 Mio. Franken eingestellt. Angesichts der sinkenden Kulturausgaben (im Vergleich mit dem Bevölkerungswachstum) beantragen wir eine namhafte Erhöhung um 10 Mio. Franken auf insgesamt 14,4 Mio. Franken. Die zusätzlichen Mittel sollen für die freie Kultur, die bildende Kunst sowie die neue interaktive Medienkunst verwendet werden. Im Vergleich mit der etablierten Kultur werden freie Kunst, bildende Kunst und neue interaktive Medienkunst stiefmütterlich behandelt.


Planjahre 2024 – 2026

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt folgende KEF-Erklärung zur Annahme:

KEF-Erklärung Nr. 1 / 2022
von Judith Stofer (AL, Zürich) und Karin Fehr (Grüne, Uster) betreffend «Mehr Fördermittel für freie, bildende Kunst und interaktive Medienkunst»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seiten 93 ff.)

Antrag: (Originaltext):

Erhöhung Beitrag übrige Kulturförderung:
P 2024 19.7 anstatt 9.7 Mio.
P 2025 19.4 anstatt 9.4 Mio.
P 2026 22.1 anstatt 12.1Mio.

Begründung der Antragstellerinnen (Originaltext): Angesichts der sinkenden Kulturausgaben (im Vergleich mit dem Bevölkerungswachstum) beantragen wir bei der übrigen Kulturförderung für die KEF-Periode 2024-2026 eine nam- hafte Aufstockung von jährlich 10 Millionen Franken. Die zusätzlichen Mittel sollen für die freie Kultur, die bildende Kunst und die Kunstsparte «interaktive Medien» (Games und neue Medienkunst) verwendet werden. Im Vergleich mit der im Kanton Zürich etablierten Kultur werden die freie Kultur, die bildende Kunst und die neue interaktive Medienkunst stiefmütter- lich behandelt.

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 15. November 2022 mit 10 zu 5 Stimmen ab.

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