Politik – Historie.

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Zur Entwicklung der öffentlichen Kulturförderfinanzierung im Kanton Zürich.

Mit Einführung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes  im Jahr 2021 schuf sich der Kanton Zürich einen Kulturfonds. Aus diesem wird künftig ein Teil der öffentlichen Kulturförderung finanziert werden. Alimentiert wird er aus den Gewinnen von Swisslos. Das bedeutet, je mehr Personen im Kanton Zürich Lotto spielen und je höher ihre Einsätze sind, desto höher ist der Ertrag und desto mehr Geld steht der Kultur zur Verfügung. Und umgekehrt. Eine wacklige Sache, denn die Erträge schwanken von Jahr zu Jahr stark. Deshalb forderte Pro Kultur Kanton Zürich, dass nicht nur wie vom Regierungsrat vorgesehen 20 Prozent der Swisslos-Erträge in den Kulturfonds fliessen, sondern 30 Prozent, was in etwa den bisherigen Mitteln entspricht, und dass der Fonds überdies mit einem Startkapital ausgestattet wird. Unser Anliegen wurde aufgenommen und im Gesetz berücksichtigt.

Regierungsrat nimmt Anliegen von Pro Kultur Kanton Zürich auf.

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF, 3.9.2019) ging der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein und erklärt seither die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt. 2021 war er erstmals bereit, neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel zu budgetieren und damit das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell einzuführen. Allerdings fielen die Staatsmittel im Umfang von 1 Mio. Franken gemessen am Staatshaushalt von über 16 000 Mio. Franken relativ bescheiden aus.

 

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